Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern steuerfreie Leistungen in Höhe von bis zu 600 EUR pro Jahr für die Förderung der Gesundheit anzubieten. Damit diese Zuschüsse vom Finanzamt begünstigt werden, müssen sie zusätzlich zum regulären Gehalt gezahlt werden. Eine Option für den Arbeitgeber ist es, selbst Vertragspartner eines Fitnessstudios zu werden, damit die Mitarbeiter dort aus einer Auswahl an geförderten Gesundheitskursen wählen können. Kurse wie Yoga oder Rückentraining werden innerhalb des 600-EUR-Freibetrags begünstigt, jedoch nicht reines Gerätetraining.
Alternativ können Arbeitnehmer die Kosten für den Besuch von zertifizierten Kursen in anderen Studios nachträglich vom Arbeitgeber erstattet bekommen, ohne dass dafür Steuern und Sozialabgaben anfallen, sofern die Krankenkasse keinen Zuschuss gewährt. Hierfür wird eine Teilnahmebescheinigung von einem zertifizierten Anbieter benötigt, die als Nachweis für die Lohnabrechnung dient.
Des Weiteren haben Arbeitgeber die Möglichkeit, die steuer- und sozialabgabenfreie Sachbezugsfreigrenze von 50 EUR pro Monat zu nutzen und den Mitgliedsbeitrag des Fitnessstudios für den einzelnen Arbeitnehmer bis zu dieser Höhe zu bezuschussen, zusätzlich zum regulären Gehalt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer förderfähige Kurse besucht oder freies Training an Geräten absolviert. Die Sachbezugsfreigrenze kann beispielsweise genutzt werden, indem der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern monatliche Gutscheine bis zu 50 EUR ausstellt, die in einem bestimmten Fitnessstudio eingelöst werden können. Alternativ kann der Arbeitgeber den monatlichen Betrag von 50 EUR auch direkt an ein ausgewähltes Fitnessstudio überweisen, in dem die Mitarbeiter dann trainieren können. Oft lassen sich vergünstigte Mitgliedsbeiträge aushandeln, wenn Arbeitgeber mit einem Fitnessstudio einen Firmen-Fitnessvertrag abschließen. Falls der Monatsbeitrag dennoch über der 50-EUR-Freigrenze liegt, muss nur der darüber liegende Betrag vom Mitarbeiter selbst getragen werden.
Bitte beachten: Der 600-EUR-Freibetrag und die monatliche 50-EUR-Freigrenze können kombiniert werden, sodass Arbeitnehmer einen steuerfreien Bonus von bis zu 1.200 EUR pro Jahr erhalten können.
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