Steuerrecht
Wir beraten Sie.
Konsequent und fokussiert.
KANZLEI
Unser Beratungsansatz beruht auf vier verbindlichen Bausteinen:
TRADITION.

Als Unternehmerfamilie verbinden wir unsere fachliche Expertise mit werteorientiertem Handeln. Die vertrauensvolle und gradlinige Beratung ist der Maßstab für die nachhaltige Betreuung unserer Mandanten.

PERSÖNLICH.

Wir haben den Anspruch individueller Steuergestaltung in Ihrem Sinne. Wir identifizieren mit Ihnen gemeinsam Ihre Ziele, Motive und Wünsche. Etablierte Experten unseres Netzwerkes ergänzen unser Leistungsportfolio.

VISION.

Wir setzen auf eine solide Basis und agieren langfristig, um Ihr Wachstum zu verwirklichen. Dieser Parcours geht über alles hinaus und setzt das Erkennen von fachlichen Fallstricken voraus.

TRANSPARENZ.

Unser Betreuungsniveau im Steuerrecht beinhaltet den ganzheitlichen von Erfahrung geprägten Blick. Es entspricht unserem Verständnis eine verantwortungsbewusste und aufmerksame Zusammenarbeit mit unseren Mandanten zu realisieren.

TÄTIGKEITSBEREICHE

Die Mandatsbetreuung erfolgt durch einen festen Ansprechpartner, der die Leistungen mit Ihnen gemeinsam definiert. Mit unserem Fachwissen schaffen wir das Äquivalent zu Ihrem unternehmerischen Erfolg.

Auf fließende Veränderungen reagieren wir mit analysierenden und stabilisierenden Lösungen.

Kurzfristig und schnelle Beratungseinsätze geben Ihnen die Möglichkeit Ihre unternehmerischen Aktivitäten voranzubringen.

Wir verstehen uns als Zuhörer und Mitgestalter.
Beginnen wir.
Unternehmensteuerrecht
Personalwesen
Unternehmensberatung
Firmenstrukturierung
Franchisesysteme
Expansion französischer Unternehmen
Aktuelles
Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen nach § 7b EStG

Die Bundesregierung hat beschlossen, die Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen auch im Jahr 2023 fortzuführen.

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Umsatzsteuerliche Maßnahmen zum Ausbau von Photovoltaikanlagen

Ende des letzten Jahres wurde das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen. Darin geht es unter anderem um die Förderung des weiteren Ausbaus von Photovoltaikanlagen.

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Elektronischer Abruf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ab 2023

Ab dem 1. Januar 2023 müssen Arbeitgeber bei den Krankenkassen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in elektronischer Form einholen.

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Arbeitszimmer für Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Nach diesem Grundsatz hat das Finanzgericht (FG) ein Urteil gefällt. Ein Steuerpflichtiger lebte zusammen mit seiner Partnerin in einem Einfamilienhaus.

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Fristverlängerung zur Abgabe der Grundsteuererklärung

Jeder Immobilieneigentümer ist aufgrund Grundsteuerreform verpflichtet auf den 01.01.2022 eine Erklärung zur Feststellung des neuen Grundsteuerwerts einzureichen.

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Inflationsausgleichsprämie

Mit dem dritten Entlassungspaket hat die Bundesregierung Maßnahmen beschlossen, um die finanziellen Auswirkungen der stark gestiegenen Energiekosten abzumildern.

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