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Vermietungsportale: Weitergabe von Steuerdaten
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Auf Online-Plattformen wie Airbnb oder Wimdu haben Privatpersonen die Möglichkeit, ihren Wohnraum kurzfristig zu vermieten. Es ist wichtig zu wissen, dass Einkünfte aus solchen Vermietungsaktivitäten in der Regel steuerpflichtig sind.

Die Finanzbehörde in Hamburg hat bekanntgegeben, dass sie erfolgreich einen Auskunftsanspruch gegenüber einer weltweit tätigen Online-Vermietungsplattform durchgesetzt hat. Dadurch verfügt sie über Daten von registrierten Vermietern auf dieser Plattform. Es ist anzunehmen, dass die erzielten Umsätze über die Plattform dem Finanzamt gemeldet wurden. Die Auswertung dieser Daten hat allein in Hamburg für die Jahre 2021 und 2022 zu über 900.000 EUR an zusätzlichen Steuereinnahmen in 300 Fällen geführt.

Die Hamburger Finanzbehörde hat angekündigt, dass sie die Datensätze von Vermietern außerhalb Hamburgs an die obersten Finanzbehörden der anderen Bundesländer weitergeleitet hat. Daher ist damit zu rechnen, dass Finanzämter bundesweit ähnliche Untersuchungen und Auswertungen durchführen werden.

Es ist zu beachten, dass private Zimmervermietungen über Online-Plattformen mittlerweile eine beträchtliche Größe erreicht haben, was das Interesse der Finanzbehörden an den Geschäftsaktivitäten auf solchen Vermietungsplattformen erhöht hat. Die Behörden stellen Sammelauskunftsersuchen an diese Plattformen, um die Identität der Vermieter zu ermitteln. Vermieter sollten also nicht davon ausgehen, dass sie mit ihren Vermietungsaktivitäten im Internet "unter dem Radar" der Finanzämter bleiben können. Wenn jemand bisher seinen Wohnraum ohne korrekte Steuerzahlungen vermietet hat, sollte er schnellstmöglich für Transparenz sorgen. Es ist oft ratsam, eine strafbefreiende Selbstanzeige einzureichen, um gegenüber dem Finanzamt reinen Tisch zu machen. Vor diesem Schritt sollte jedoch unbedingt ein steuerlicher Berater konsultiert werden.