E-Rechnungspflicht: Was Unternehmen jetzt beachten müssen
Ab dem 01.01.2027 gelten für bestimmte Unternehmen die nächsten Stufen der E-Rechnungspflicht. Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 € müssen dann bei bestimmten inländischen B2B-Umsätzen grundsätzlich E-Rechnungen ausstellen. Ab dem 01.01.2028 gilt die E-Rechnungspflicht grundsätzlich für alle Unternehmen bei entsprechenden inländischen B2B-Umsätzen.
Grundlage hierfür sind die gesetzlichen Regelungen zur Einführung der E-Rechnung sowie die hierzu veröffentlichten Informationen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF-Schreiben vom 15.10.2025).
Das bedeutet für Ihr Unternehmen:
Ihre aktuelle Rechnungssoftware muss E-Rechnungen nach EN 16931 erzeugen können. Gängige Formate sind beispielsweise XRechnung oder ZUGFeRD. Alternativ benötigen Sie rechtzeitig eine neue Lösung, die E-Rechnungen gesetzeskonform erstellen kann. Prüfen Sie Ihre bestehende Software rechtzeitig.
Auch der Rechnungsempfang muss berücksichtigt werden. Unternehmen müssen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen, zu verarbeiten und revisionssicher zu archivieren.
Sanktionen bei Nichteinhaltung der E-Rechnungspflicht:
• Verlust des Vorsteuerabzugs
• Bußgelder bzw. Sanktionen bei Verstößen
• Operative Probleme
• Mögliche Beanstandungen bei Betriebsprüfung
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