Jeder Immobilieneigentümer ist aufgrund Grundsteuerreform verpflichtet auf den 01.01.2022 eine Erklärung zur Feststellung des neuen Grundsteuerwerts einzureichen. Die elektronische Übermittlung der Grundsteuererklärung ist seit dem 01.07.2022 möglich. Die ursprünglich angesetzte Abgabefrist lief bis zum 31.10.2022. Bund und Länder haben sich jedoch kurz vor Ablauf der Frist geeinigt, dass die Abgabefrist bundesweit einmalig bis zum 31.01.2023 verlängert wird.
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