Seit dem 01.01.2023 ist das Arbeiten im Home-Office steuerlich attraktiver. Durch das Jahressteuergesetz 2022 sind Neuregelungen bei der Homeoffice-Pauschale zu beachten.
Für 2023 beträgt nun die abzugsfähige Homeoffice-Pauschale 6 EUR pro Tag für bis zu 210 Arbeitstage, damit insgesamt bis 1.260 EUR pro Jahr. Die Möglichkeit, die Home-Office-Pauschale anzusetzen, gilt für jeden Tagen, an dem die betriebliche oder berufliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt und keine außerhalb der häuslichen Wohnung belegene erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird. Der Abzug der Tagespauschale ist daher ausgeschlossen für Kalendertage, an denen die Voraussetzungen für den Abzug der Entfernungspauschale erfüllt sind.
Für den Erhalt der Homeoffice-Pauschale muss der Arbeitsplatz in der Wohnung keine besonderen Voraussetzungen erfüllen. Es ist jedoch zu empfehlen, die Homeoffice-Tage mittels eines Kalenders oder ähnlichen Nachweisen zu dokumentieren.
Der Abzug der neu eingeführten Pauschale in Höhe von 1.260 EUR erfolgt im Rahmen der übrigen Werbungskosten. Das bedeutet, dass ein zusätzlicher Abzug neben dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.230 EUR nicht zulässig ist.
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