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Inflationsausgleichsprämie
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Mit dem dritten Entlastungspaket hat die Bundesregierung Maßnahmen beschlossen, um die finanziellen Auswirkungen der stark gestiegenen Energiekosten abzumildern. Hierzu gehört auch die sogenannte Inflationsausgleichsprämie. Durch die Einführung der Prämie können Arbeitgeber ab dem 26.10.2022 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn einen Betrag bis zu 3.000,00 EUR an ihre Arbeitnehmer auszahlen. Die Prämie ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Begünstigungszeitraum endet zum 31.12.2024. Ob und in welcher Höhe der Bonus gezahlt werden soll, entscheidet der Arbeitgeber, eine Zahlungspflicht besteht nicht.