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Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen nach § 7b EStG
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Die Bundesregierung hat beschlossen, die Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen auch im Jahr 2023 fortzuführen. Die Maßnahme soll den Bau von bezahlbarem Wohnraum fördern und Investoren Anreize bieten, in den Wohnungsbau zu investieren.

Konkret bedeutet dies, dass Investoren im Jahr 2023 für den Bau von neuen Mietwohnungen eine Sonderabschreibung in Höhe von 5 Prozent pro Jahr über einen Zeitraum von vier Jahren geltend machen können. Um von der Sonderabschreibung profitieren zu können, müssen die neuen Mietwohnungen in einem bestimmten Zeitraum fertiggestellt und vermietet werden. Zudem müssen sie mindestens zehn Jahre lang vermietet werden, um die Abschreibung nicht zurückzahlen zu müssen.

Ab dem Jahr 2023 gibt es außerdem eine neue Voraussetzung für die Förderung von Neubauprojekten durch die Sonderabschreibung. Um in den Genuss der steuerlichen Vergünstigung zu kommen, müssen die Gebäude nun die Kriterien eines "Effizienzhaus 40" erfüllen und zudem die Nachhaltigkeits-Klasse durch das Qualitätssiegel "Nachhaltiges Gebäude" (QNG) nachweisen. Dies bedeutet, dass Neubauten, die in den Jahren 2023 bis 2026 beantragt werden, höhere Anforderungen an Energieeffizienz und Nachhaltigkeit erfüllen müssen, um steuerlich gefördert zu werden. Die Sonderabschreibung soll somit dazu beitragen, den Bau von energieeffizienten und nachhaltigen Wohnungen voranzutreiben und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Die Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen ist Teil des Wohnraumförderungsgesetzes, das im Jahr 2019 beschlossen wurde. Die Fortführung der Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen im Jahr 2023 ist ein wichtiger Schritt zur Förderung des bezahlbaren Wohnungsbaus in Deutschland. Investoren haben nun auch im kommenden Jahr die Möglichkeit, von der Sonderabschreibung zu profitieren und so für mehr bezahlbaren Wohnraum zu sorgen.