Steuerberater Karlsruhe Logo
Steuerrecht
Wir beraten Sie.
Konsequent und fokussiert.
KRÜGER Steuerberatungskanzlei Karlsruhe

KRÜGER Steuerberatungskanzlei Karlsruhe

Unser Beratungsansatz beruht auf vier verbindlichen Bausteinen:
TRADITION:

Als Unternehmerfamilie vereinen wir unsere fachliche Expertise mit einer werteorientierten Vorgehensweise. Für uns als Steuerberater in Karlsruhe ist eine vertrauensvolle und geradlinige Beratung der Maßstab, um unsere Mandanten langfristig und nachhaltig zu unterstützen.

PERSÖNLICH:

Unser Ziel als Steuerberater ist es, eine individuelle Steuergestaltung in Ihrem Interesse zu erreichen. Dafür arbeiten wir eng mit Ihnen zusammen, um Ihre Ziele, Motive und Wünsche zu identifizieren. Zusätzlich zu unserem Leistungsportfolio greifen wir auf die Expertise renommierter Fachleute aus unserem Netzwerk zurück.

VISION:

Als Ihr Steuerberater in Karlsruhe legen wir großen Wert auf eine solide Grundlage und eine langfristige Herangehensweise, um Ihr Wachstum zu fördern. Dabei haben wir stets auch die fachlichen Herausforderungen im Blick und arbeiten kontinuierlich an der Optimierung unserer Leistungen.

TRANSPARENZ:

Unsere Betreuung umfasst einen umfassenden Blickwinkel, der auf unserer langjährigen Erfahrung beruht. Wir betrachten uns als verantwortungsbewusste und aufmerksame Partner unserer Mandanten und legen als Ihr Steuerberater in Karlsruhe großen Wert auf eine transparente Zusammenarbeit.

Ihr Partner für transparente Steuerberatung in Karlsruhe

Erfahren Sie mehr über unsere Steuerberatungskanzlei in Karlsruhe. Als erfahrene Steuerberater sind wir darauf spezialisiert, maßgeschneiderte und transparente Lösungen anzubieten. So können Sie dank unserer Expertise Ihre Steuerlasten effizient senken.

Mehr über uns
Architekturgebäude der KRÜGER Steuerberater in Karlsruhe
TÄTIGKEITSBEREICHE

Unsere Steuerberater in Karlsruhe sind hochqualifizierte Experten im Bereich des Steuerrechts.

In unserer Kanzlei erhalten Sie eine persönliche Mandatsbetreuung durch einen festen Ansprechpartner, der gemeinsam mit Ihnen die benötigten Leistungen definiert. Mit unserem umfangreichen Fachwissen schaffen wir eine maßgeschneiderte Lösung, die Ihrem unternehmerischen Erfolg entspricht.

Eine unserer Hauptaufgaben besteht darin, Unternehmen und Privatpersonen in steuerrechtlichen Angelegenheiten zu beraten. Wir unterstützen Sie beispielsweise bei der optimalen Gestaltung von Steuererklärungen und klären Fragen rund um das Steuerrecht. Als Steuerberater in Karlsruhe reagieren wir flexibel auf sich ändernde Bestimmungen und bieten Ihnen analytische und stabilisierende Lösungen. Wir legen großen Wert auf kurzfristige und zeitnahe Beratungseinsätze, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, Ihre unternehmerischen Aktivitäten erfolgreich voranzutreiben.

Darüber hinaus unterstützt unsere Kanzlei Ihre Mandanten bei der Planung und Umsetzung von steueroptimierten Geschäftsmodellen oder Investitionen. Wir bieten wertvolle Hinweise zur Vermögensverwaltung und helfen Ihnen bei der Strukturierung Ihres Unternehmens.

Auch bei der Gründung von Unternehmen sind wir ein wichtiger Partner. Wir beraten Sie bei der Auswahl der geeigneten Rechtsform und informieren Sie über steuerliche Aspekte von Geschäftsmodellen.

Kurz gesagt: Die KRÜGER Steuerberatungskanzlei Karlsruhe sind kompetente Ansprechpartner für sämtliche Fragen rund um das Steuerrecht. Wir bieten individuelle Lösungen und Beratungsdienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen.

Wir verstehen uns als Zuhörer und Mitgestalter.
Beginnen wir.
Bild zu Steuerberatung für karlsruher Unternehmen

Unternehmen

Bild zu Lohnbuchhaltung

Lohnbuchhaltung

Bild zu Unternehmensberatung in Karlsruhe

Unternehmensberatung

Bild von einer Gebäude mit Firmenstrukturierung

Firmenstrukturierung

Bild zu Franchisesysteme in Karlsruhe

Franchisesysteme

Expansion französischer Unternehmen

Expansion französischer Unternehmen

Aktuelles
Kassenmeldepflicht

Das Bundesministerium der Finanzen teilte in einem Schreiben vom 28. Juni 2024 mit, dass ab dem 1. Januar 2025 eine elektronische Meldemöglichkeit für elektronische Kassensysteme bereitgestellt wird. Entsprechende Systeme müssen bis spätestens ...

Mehr erfahren
Doppelte Haushaltsführung: Zweitwohnungsteuer

Seit 2014 dürfen Arbeitnehmer, die aufgrund ihres Berufs einen zweiten Haushalt in Deutschland führen, die Kosten für ihre Arbeitswohnung nur bis zu einem Betrag von maximal 1.000 EUR pro Monat als Werbungskosten absetzen. Diese Begrenzung umfasst ...

Mehr erfahren
Die E-Rechnung

Der Bundesrat hat dem neuen Wachstumschancengesetz zugestimmt. Damit ist der Einsatz von elektronischen Rechnungen (e-Rechnungen) im Geschäftsbereich zwischen Unternehmen (B2B) zukünftig möglich.Eine elektronische Rechnung ermöglicht die Übertragung, ...

Mehr erfahren
Auslandsreisekosten 2024: Neue Pauschalen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) führt jährlich eine Aktualisierung der für bestimmte Länder geltenden Pauschalbeträge durch. Diese Pauschalen decken Mehrkosten für Verpflegung und Übernachtungen ab, die während dienstlicher oder beruflicher ...

Mehr erfahren
Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Am 1. Januar 2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft. Das MoPeG führte zu einer umfassenden Neugestaltung insbesondere für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Ab dem 1. Januar 2024 gibt ...

Mehr erfahren
Gastronomie ab dem 01.01.2024: Rückkehr des Umsatzsteuersatzes auf 19 %

In Anbetracht der Herausforderungen während der Corona-Pandemie hatte der Gesetzgeber beschlossen, den Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ab dem 01.07.2020 von 19 % auf 7 % zu senken.

Mehr erfahren
Unbrauchbar gewordene Wirtschaftsgüter: Vorsteuerberichtigung erforderlich?

Unbrauchbar gewordene Wirtschaftsgüter: Vorsteuerberichtigung erforderlich?Es kann erforderlich sein, eine Vorsteuerberichtigung vorzunehmen, wenn ein Unternehmer ein Vermögenswert, für den er zuvor die Vorsteuer geltend gemacht hat, später anders ...

Mehr erfahren
Verpflichtung zur elektronischen Rechnung im B2B-Bereich

In Deutschland wird es zukünftig eine verbindliche Anforderung zur Verwendung elektronischer Rechnungen im B2B-Bereich geben. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) beabsichtigt ein verpflichtendes Meldesystem für B2B-Umsätze

Mehr erfahren
Steuervorteile: Richtiges Absetzen Ihrer Spenden

Wenn Sie als Steuerzahler Geld oder Sachwerte für wohltätige Zwecke spenden, ist es verständlich, dass Sie diese milde Gabe auch in Ihrer Einkommensteuererklärung berücksichtigen möchten.

Mehr erfahren
Homeoffice vs. Pendlerpauschale

Arbeitnehmer können ihre Fahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte derzeit mit 0,30 EUR pro Kilometer (ab dem 21. Kilometer 0,38 EUR) in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Bisher wurden von den Finanzämtern bei einer ...

Mehr erfahren
Privates Veräußerungsgeschäft nach Grundstücksteilung

Wenn man ein Grundstück im Privatvermögen hält und es verkauft, kann dieser Vorgang steuerpflichtig sein. Liegen zwischen dem Kauf und dem Verkauf mehr als zehn Jahre, ist der erzielte Gewinn oder Verlust steuerlich nicht relevant. Es gibt jedoch ...

Mehr erfahren
Vermietungsportale: Weitergabe von Steuerdaten

Auf Online-Plattformen wie Airbnb oder Wimdu haben Privatpersonen die Möglichkeit, ihren Wohnraum kurzfristig zu vermieten. Es ist wichtig zu wissen, dass Einkünfte aus solchen Vermietungsaktivitäten in der Regel steuerpflichtig sind. Die Finanzbehörde ...

Mehr erfahren
Unsere Mitarbeiter sind uns wichtig.

Steuerberater Karriere in Karlsruhe: Wir setzen auf engagierte Fachkräfte und fördern Ihr berufliches Wachstum. Erfahren Sie hier, wie Sie Teil unseres dynamischen Teams werden können.

Werde Teil unseres Teams
Karrierebild als Steuerberater in Karlsruhe